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Einstweilige Verfügung gegen Streik

ArbeitsrechtARD 5407/4/2003 Heft 5407 v. 3.6.2003

§ 39 ArbVG, § 1155 ABGB - Wird im Alleingang und ohne Absprache mit dem zuständigen Vertrauenspersonenausschuss, ohne Beschluss und ohne Information des Personalausschusses sowie ohne Genehmigung der Gewerkschaft von einigen BR-Mitgliedern eine Blockade des Güterverkehrs (hier: Abstellen von Lkws vor den Ausfahrtstoren und Entfernen der Lkw-Schlüssel) in einem Logistikzentrum veranlasst, kann dies durch eine gerichtliche Verfügung untersagt werden.

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