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Einseitige nachträgliche Änderung von AGB / Zahlscheingebühr für Mobilkom-Kunden nicht gröblich benachteiligend

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 653 Heft 10 v. 20.10.2000

§ 18 Abs 2 TKG; §§ 6, 879 Abs 3 und § 905 ABGB:

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