Bei den Abgabenerklärungen für das Jahr 2003 sind wesentliche Änderungen gegenüber bisher eingetreten: Die Abgabenerklärungen U, E und K1 sind erstmals elektronisch einzureichen, die Frist zur Einreichung wurde geändert und die Abgabenerklärungen sind um Angaben zu den einzelnen Einkunftsquellen erweitert. Der nachstehende Erlass dient der Beseitigung von Zweifelsfragen in Zusammenhang mit diesen Änderungen und einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise zur Handhabung eines moderaten Vollzugs durch die Finanzämter.