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Einmaliger Vetrauensmißbrauch

ArbeitsrechtARD 4727/7/96 Heft 4727 v. 8.3.1996

(AngG § 27 Z. 1) Ist nach einer einmaligen Vertrauensunwürdigkeit (Eigengeschäft durch Außendienstmitarbeiter) nicht damit zu rechnen, daß sich der Vorfall wiederholen wird, ist eine Entlassung unbegründet.

OGH 8 Ob A 228/95 v. 22.06.1995

Sowohl bei der Beurteilung des Entlassungsgrundes der Untreue (§ 27 Z 1 erster Fall AngG) als auch jenes der Vertrauensunwürdigkeit (§ 27 Z 1 dritter Fall AngG) kommt es nicht nur auf den letzten zur Auflösung führenden Vorfall an, sondern es ist auf das Gesamtverhalten des Arbeitnehmers innerhalb eines längeren Zeitraumes abzustellen. Es kommt darauf an, ob zufolge des Verhaltens des Arbeitnehmers vom Standpunkt vernünftigen dienstlichen und geschäftlichen Ermesens für den Arbeitgeber die objektiv gerechtfertigte Befürchtung besteht, daß seine Interessen und Belange durch den Angestellten gefährdet sind.

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