vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einkommensteuerliche Beurteilung einer Entschädigung für Rufschädigung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/56RdW 2002, 60 Heft 1 v. 15.1.2002

§ 32 EStG

Eine Entschädigung für Rufschädigung wird dann zu Einkünften iSd § 32 Z 1 iVm der entsprechenden Einkunftsart führen, wenn die Rufschädigung mit der Sphäre der Einkommenserzielung im Zusammenhang steht. Ob auf eine derartige steuerpflichtige Entschädigung die Begünstigung des § 37 Abs 2 Z 2 EStG 1988 zur Anwendung gebracht werden kann, hängt davon ab, ob der Zeitraum, für den die Entschädigung gewährt wurde, mindestens sieben Jahre beträgt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!