vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einbringung eines Mitunternehmeranteils einschließlich der im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft nach Art III UmgrStG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/179RdW 2002, 190 Heft 3 v. 15.3.2002

Art III UmgrStG

Die Einbringung eines Mitunternehmeranteiles (§ 12 Abs 2 Z 2 UmgrStG) in eine Kapitalgesellschaft nach Art III UmgrStG umfasst nach herrschender Verwaltungsübung den starren Kapitalanteil, variable Kapitalanteile, Sonderbetriebsvermögen und anschaffungsbedingtes Ergänzungskapital. Sollen Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens anlässlich der Einbringung zurückbehalten werden, stellt dies nach § 16 Abs 5 UmgrStG eine (rückwirkende) Entnahme oder Einlage dar. Zählt die Beteiligung an der übernehmenden Kapitalgesellschaft zum Sonderbetriebsvermögen des einzubringenden Mitunternehmeranteiles, ergibt sich eine Wahlmöglichkeit, wie sie im Falle der Einbringung eines Einzelbetriebes, der die Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft hält, schon beurteilt wurde (vgl Umgründungssteuer-Leitfaden2, 844 ff). Anstelle des steuerpflichtigen Zurückbehaltens der Beteiligung, wie oben erwähnt, kann die Beteiligung auch miteingebracht werden, wird damit zu einem eigenen Anteil und muss - analog zum Down-stream-Merger - sofort wieder an den (die) Einbringenden herausgegeben werden. In diesem Fall kommt es zu keiner Entnahmebesteuerung. Bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft ist der bei einem positiven Beteiligungsansatz sich ergebende Buchverlust steuerneutral, beim Einbringenden prägt der steuerlich maßgebende Buchwert des Mitunternehmeranteils die Anschaffungskosten des durchgeschleusten Kapitalanteils. Um ein der Entnahmevariante vergleichbares und damit sachgerechtes steuerliches Ergebnis sicherzustellen, muss dieser Anschaffungskostenbetrag um den Buchwert des durchgeschleusten Anteils vermindert und in Evidenz genommen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!