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Ein einheitliches Gerichtsstandsrecht für ganz Westeuropa mit Ausnahme Österreichs im Werden

AufsätzeDDr. Franz Urlesberger*)*)Der Autor war – leider nur – österreichischer Beobachter bei der Aushandlung dieses Übereinkommens. Trotzdem drückt dieser Artikel ausschließlich dessen persönliche Meinung aus.JBl 1988, 223 Heft 4 v. 1.4.1988

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