Bankunternehmen legen als Arbeitgeber besonderen Wert darauf, daß die privaten Geld- und Kreditangelegenheiten ihrer Mitarbeiter in geordneten Bahnen verlaufen. Dies zunächst, um Vermögensschäden für das beschäftigende Unternehmen durch den befürchteten "Griff in die Kasse" vorzubeugen, andererseits und darüber hinaus aber auch, um Imageverluste zu vermeiden: Kunden differenzieren häufig nicht danach, ob ein mit privaten Geldproblemen kämpfender Mitarbeiter innerhalb seines Arbeitsbereichs überhaupt die Möglichkeit hat, durch fragwürdige Transaktionen Kundeneinlagen zu gefährden. Der Umstand, daß Bankgeschäfte zunehmend nicht mehr nur im Schalterverkehr, sondern unter Zuhilfenahme des sogenannten Back-office - man denke etwa an den Bereich des Wertpapiergeschäfts - und/oder elektronisch abgewickelt werden, führt beim Arbeitgeber zu einem verstärkten Kontrollbedürfnis bzw zu einer Erweiterung des Kontrollbedürfnisses auf einen größeren Kreis von Mitarbeitern. Es ist daher von praktischer Bedeutung, mittels welchen rechtlichen Instrumentariums ein Bankunternehmen seine Interessen gegenüber den eigenen Mitarbeitern vorsorglich wahren kann bzw inwieweit ein Mitarbeiter einer Bank seinem Arbeitgeber Einblick in seine private finanzielle Lage gewähren muß.