§ 82 lit f GewO - Verlängert ein Arbeitnehmer den mit dem Arbeitgeber vereinbarten Urlaub eigenmächtig um fast 5 Wochen, ist der Arbeitgeber zur Entlassung aus dem Entlassungsgrund des § 82 lit f GewO („unbefugtes Verlassen der Arbeit“) berechtigt.
§ 82 lit f GewO - Verlängert ein Arbeitnehmer den mit dem Arbeitgeber vereinbarten Urlaub eigenmächtig um fast 5 Wochen, ist der Arbeitgeber zur Entlassung aus dem Entlassungsgrund des § 82 lit f GewO („unbefugtes Verlassen der Arbeit“) berechtigt.