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Eigene Anteile im Jahresabschluss

Buchhaltung und BilanzierungHelmut PernsteinerRWZ 1996, 291 Heft 10 v. 20.10.1996

Der Erwerb von eigenen Anteilen ist im AktG sowie im GmbHG abgesehen von Ausnahmefällen grundsätzlich verboten, was auch Auswirkungen auf die Darstellung im Jahresabschluss hat. Mit dem GesRÄG ist es zu einer diesbezüglichen Neuerung gekommen.

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