§ 120 ArbVG, § 122 Abs 1 Z 5 ArbVG
§ 1157 ABGB
1. Die inkriminierten Äußerungen eines Betriebsratsmitgliedes einem anderen Betriebsratsmitglied gegenüber, ein Kollege habe ein teures Hobby, er sei Masochist und das koste ihn bei Bordellbesuchen sehr viel Geld, sind geeignet, die soziale Wertschätzung des Beleidigten ganz erheblich herabzusetzen und stellen daher erhebliche Ehrverletzungen iSd § 122 Abs 1 Z 5 ArbVG dar.