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Ehegattenunterhaltsverfahren als Ferialsache

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2008/619Zak 2008, 358 Heft 18 v. 14.10.2008

ZPO § 224 Abs 1 Z 4, § 225 Abs 2

Streitigkeiten über gesetzliche Unterhaltsansprüche (hier: Ehegattenunterhalt) sind gem § 224 Abs 1 Z 4 ZPO Ferialsachen. Dazu gehören auch auf Unterhaltsvereinbarungen bzw -vergleiche gestützte Ansprüche, sofern gesetzliche Unterhaltsansprüche zugrunde liegen.

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