Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob der geldunterhaltspflichtige Vater seine Verpflichtung mindern kann, indem das Kind mit dessen Mutter in einer Wohnung lebt, die dem Vater gehört.
OGH 1 Ob 201/11g
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Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob der geldunterhaltspflichtige Vater seine Verpflichtung mindern kann, indem das Kind mit dessen Mutter in einer Wohnung lebt, die dem Vater gehört.
OGH 1 Ob 201/11g
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