§ 1 Abs 1 AHG; § 230e Abs 2 Z 1 ABGB; § 230d Abs 2 Z 1 ABGB
Der OGH hatte in vorliegender Sache zu prüfen, ob eine fehl-investierte Veranlagung in einen Immobilienfonds nach Bewilligung eines Pflegschaftsgerichtes nur aufgrund eines Auszugs eines Privatgutachters eine Schutzgesetzverletzung des § 230e ABGB bedeutet und damit Amtshaftungsansprüche auslösen kann.