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Editorial

EditorialSusanne KalssJEV 2015, 109 Heft 4 v. 5.1.2016

Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, BGBl I 2015/87, wurde im Juli 2015 beschlossen und mit 31. Juli 2015 wirksam. Zum Teil trat es am 17. August 2015 in Kraft, der weitaus überwiegende Teil der Bestimmungen wird aber erst mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten. Diese eineinhalb Jahre geben den Betroffenen und begleitenden Beratern Gelegenheit, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten und einzustellen. Zum Teil ist es nunmehr auch erforderlich, für die Zeit des noch geltenden Rechts Vorsorge zu treffen, zum Teil schon auf die neue Rechtslage einzugehen, etwa zweigeteilte Testamente zu verfassen und entsprechende Gestaltungen bei sonstigen, die gesetzliche Erbfolge vorwegnehmenden Regelungen zu treffen.

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