Mit 1. 1. 2024 ist das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) in Kraft getreten. Dieses sieht eine generelle Absenkung des gesetzlichen Mindeststammkapitals der GmbH auf Euro 10.000,- vor. Der Beitrag gibt einen Überblick über die diesbezüglichen Änderungen im GmbH-Recht.
Schlagwörter: