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Unverzüglichkeit bei Entlassung

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturWolfgang Mazalecolex 2024/47ecolex 2024, 79 - 80 Heft 1 v. 23.1.2024

Bei Vorliegen von Anhaltspunkten für möglicherweise zur Entlassung berechtigendes Verhalten muss der AG unverzüglich reagieren. Selbst wenn sich diese Anhaltspunkte aus einem Rohbericht des Rechnungshofs ergeben, der dem parlamentarischen Organ noch nicht endgültig zugeleitet ist.

8 Ob A 40/23z

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