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Bereicherungsrechtliche Ansprüche des Stiftungsvorstands im Lichte des Normzwecks des § 17 Abs 5 PSG

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2024/345ecolex 2024, 606 - 607 Heft 7 v. 18.7.2024

1. Rechtsgeschäfte zw der PS und einem Mitglied des Stiftungsvorstands bedürfen der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands sowie des Gerichts (§ 17 Abs 5 PSG). Die Genehmigungen müssen kumulativ vorliegen.

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