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Vorkaufsrecht: Einlösungsfrist läuft nicht bei unzureichendem Anbot

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2024/270ecolex 2024, 498 Heft 6 v. 25.6.2024

1. Der im Kaufvertrag enthaltene Vorbehalt eines besseren Käufers ist nach der klaren gesetzlichen Regelung eine Bedingung. Ohne Übergabe des Kaufgegenstands ist er eine aufschiebende Bedingung (§ 1083 ABGB), mit Übergabe des Kaufgegenstands eine auflösende Bedingung (§ 1084 ABGB).

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