vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Kapitalgesellschaftsanteilen bei vereinbarten Doppeloptionen in M&A-Transaktionen Wann und unter welchen Voraussetzungen geht das wirtschaftliche Eigentum an Kapitalanteilen bei wechselseitigen Kauf- und Verkaufsoptionen vom anbietenden Gesellschafter auf den Käufer über?

SteuerrechtBeitragAufsatzDominic Krenn, Benjamin Beerecolex 2024/150ecolex 2024, 259 - 266 Heft 3 v. 6.3.2024

Im Rahmen von M&A-Transaktionen kann es zum Abschluss von Optionsvereinbarungen zw den Vertragsparteien kommen. Wird jeweils einer Partei eine Kaufoption (Call-Option) und der anderen Partei eine Verkaufsoption (Put-Option) eingeräumt, spricht man von einer Doppeloption. Abhängig von den jeweiligen Optionsbedingungen können diese als gekreuzte Optionen oder gestaffelte Optionen ausgestaltet sein. Wird eine Doppeloption vereinbart, stellt sich sodann die Frage, zu welchem Zeitpunkt das wirtschaftliche Eigentum (wE) an den Anteilen, die Gegenstand der Doppeloption sind, übergeht. Das zivilrechtliche Eigentum kann erst bei Ausübung der (Doppel)Option übergehen. Demgegenüber stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bereits die Vereinbarung der Doppeloption den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums begründen kann. Kürzlich hatte sich auch das BFG damit zu befassen. (FN )

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!