vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beweismaß für den Anspruch auf Verdienstentgang

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2024/13ecolex 2024, 37 Heft 1 v. 23.1.2024

1. Verdienstentgang iSd § 1325 ABGB ist der Entgang dessen, was dem Verletzten durch die Minderung seiner Erwerbsfähigkeit entgeht. Ein Geschädigter, der im Zeitpunkt des Unfalls (noch) nicht im Erwerbsleben stand, trifft die Beweislast dafür, dass er einen künftigen Beruf gesucht und gefunden hätte. Welches Einkommen er bei Ausnützung seiner Erwerbsfähigkeit ohne die Unfallsfolgen erzielt hätte, kann nur aufgrund hypothetischer Feststellungen über einen nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Geschehnisablauf beurteilt werden. Es kommt dafür einerseits auf die persönlichen Verhältnisse des Verletzten (seines allgemeinen Gesundheitszustands, seiner Interessen an einer beruflichen Tätigkeit und Eignung dazu), andererseits auf die allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt an. Ist ein Zustand festgestellt, der sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge nicht von selbst ändert, so hat derjenige, der eine solche Änderung behauptet, hierfür den Beweis zu erbringen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!