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Markierte ("getaggte") Personen haften für rechtsverletzende Posts Dritter auf eigenem Instagram-Profil?

New Technologies und DigitalisierungRechtsprechungJudikaturBirgit Nohaecolex 2024/116ecolex 2024, 204 - 207 Heft 2 v. 14.2.2024

1. Der irreführende Gebrauch eines Kennzeichens kann auch von Mitbewerbern geltend gemacht werden, die nicht über das entsprechende Kennzeichenrecht verfügen.

2. Die nachträgliche (befristete) Lizenz-Einräumung kann an der Verwirklichung einer Unlauterkeit iSd § 2 UWG nichts ändern, wenn (vorher) unzulässigerweise mit dem Logo geworben wurde.

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