Die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) soll Start-Ups die Geschäftsgebarung und Kapitalaufnahme erleichtern. Dazu werden im neuen Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) Grundelemente der GmbH um Anleihen aus dem Aktienrecht ergänzt. Zukünftig sind hier Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital und bedingte Kapitalerhöhungen, etwa zur Bedienung von Wandelfinanzierungsinstrumenten, möglich. Die neuen Alternativen der Kapitalaufnahme unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Start-Ups werden in diesem Beitrag vorgestellt.