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Zur Zinsminderung in Folge COVID-19 bei Unterbestandverhältnissen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/524ecolex 2023, 833 - 834 Heft 10 v. 17.10.2023

1. Für eine COVID-19-bedingte Zinsminderung ist wesentlich, dass der bedungene Gebrauch des jeweiligen Bestandobjekts tatsächlich beeinträchtigt ist. Die gänzliche oder teilweise Unbrauchbarkeit ist anhand des vereinbarten Geschäftszwecks zu prüfen. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

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