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Bad Robot - wer ist verantwortlich, wenn KI versagt? Zwei neue RL-Vorschläge der Europäischen Kommission sollen das Produkthaftungsrecht modernisieren. Ein Überblick.

Schwerpunkt AI - Artificial IntelligenceBeitragAufsatzVeronika Wolfbauerecolex 2023/51ecolex 2023, 105 - 108 Heft 2 v. 16.2.2023

Am 28. 9. 2022 hat die Europäische Kommission (KOM) zwei RL-Vorschläge publiziert, die darauf abzielen, die Produkthaftungsvorschriften dem digitalen Zeitalter anzupassen. RL-Vorschlag I (RL über die Haftung für fehlerhafte Produkte; PHRL-E) (FN ) modernisiert, erweitert und präzisiert die bereits in die Jahre gekommene ProdukthaftungsRL, um auch KI-Systeme miteinzubeziehen. RL-Vorschlag II (RL zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an Künstliche Intelligenz; KI-HaftungsRL-E) (FN ) stellt Haftungsregeln für durch KI-Systeme verursachte Schäden vor. Konkret werden mit dem KI-HaftungsRL-E neue Verfahrensregeln für die Anwendung der bestehenden außervertraglichen zivilrechtlichen Haftungsvorschriften der MS für von KI-Systemen verursachte Schäden festgelegt.

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