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Abgasskandal: Berücksichtigung von wertmindernden Schäden beim Benützungsentgelt?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2023/519ecolex 2023, 831 Heft 10 v. 17.10.2023

1. Der Gebrauchsnutzen des Käufers eines Kfz, der die Rückabwicklung nicht zu vertreten hat, ist grds in Abhängigkeit von den gefahrenen Kilometern linear zu berechnen. Er ist ausgehend vom Kaufpreis anhand eines Vergleichs zwischen tatsächlichem Gebrauch (gefahrene Kilometer) und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer (erwartete Gesamtlaufleistung bei Neufahrzeugen und erwartete Restlaufleistung bei Gebrauchtwagen) zu bestimmen.

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