Die behebt Wettbewerbsverfälschungen zulasten von EU-Unternehmen. Hierzu sieht die VO eine Anmeldepflicht für drittstaatlich subventionierte Unternehmen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und öffentlichen Vergabeverfahren sowie ein allgemeines Marktuntersuchungsinstrument mit jeweils zweckdienlichen Abhilfemaßnahmen vor. Der Herstellung eines level playing field im Binnenmarkt stehen allerdings Befürchtungen, wie etwa die zunehmende Komplexität internationaler Wirtschaftstätigkeiten, sowie mit der VO verbundene Rechtsunsicherheiten gegenüber.