Nachstehend werden ausgewählte E dargestellt, die der VfGH in der Oktober-Session 2022 entschieden hat. Hinzuweisen ist etwa auf die Unvereinbarkeit der Tätigkeit von Vertragsbediensteten mit der Ausübung der Rechtsanwaltschaft und die Verfassungswidrigkeit im OPEC-Amtssitzabkommen (Ausschluss der Zuständigkeit österr Gerichte), die datenschutzrechtlichen Aspekte iZm einem Gutachten eines Wirtschaftstreuhänders im Zuge eines Scheidungsverfahrens, die Verfassungswidrigkeit iZm dem Standortrecht von Antennentragemasten und die Ausführungen zur GmbH & Co KG bei Ziviltechnikergesellschaften.