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Zur Inanspruchnahme der Gesellschafter bei Insolvenz einer OG

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2023/421ecolex 2023, 669 Heft 8 v. 10.8.2023

1. Da die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der OG keinen unmittelbaren Einfluss auf die - auch nach Insolvenzeröffnung nicht auf den Ausfall begrenzte und damit weiterhin primäre - Haftung der Gesellschafter nach § 128 UGB hat, setzt die Inanspruchnahme des Gesellschafters nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen der OG keine vorhergehende Anmeldung der Forderung des Gesellschaftsgläubigers in diesem Insolvenzverfahren voraus.

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