Eine Vereinbarung, nach der vom neuen AG ein Darlehen zur Rückzahlung von Ausbildungskosten an den ehemaligen AG gewährt wird, jedoch bei frühzeitigem Ausscheiden zur Gänze zurückzuzahlen ist, ist wirksam.
9 Ob A 97/22p
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Eine Vereinbarung, nach der vom neuen AG ein Darlehen zur Rückzahlung von Ausbildungskosten an den ehemaligen AG gewährt wird, jedoch bei frühzeitigem Ausscheiden zur Gänze zurückzuzahlen ist, ist wirksam.
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