Was haben das gemeinsame Mining von virtuellen Währungen (FN ) und Alternative Investmentfonds nach § 2 Abs 1 Z 1 AIFMG gemeinsam? Auf den ersten Blick so viel wie Mining und klassischer Bergbau - neue Ressourcen werden erwirtschaftet, das gemeinschaftliche Schürfen erfolgt aber unter ganz anderen Bedingungen, ein Vergleich scheint daher weit hergeholt. Die Verwaltungspraxis der FMA kommt diesbezüglich jedoch zu einem anderen Ergebnis und qualifiziert Mining-Pools grundsätzlich als AIF, auch in der Literatur wurde die Einteilung bisher kontrovers diskutiert. Eine rezente Änderung in den FAQ der FMA wie auch Entwicklungen auf europäischer Ebene stellen diese Qualifikation allerdings wieder in Frage - der vorliegende Artikel versucht daher, dazu neue Denkanstöße zu liefern. Dabei handelt es sich nicht nur um ein akademisches Problem: Am 29. 5. 2018 hat die FMA bereits ein entsprechendes Geschäftsmodell unter Hinweis auf das AIFMG untersagt. (FN )