1. Bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten, die Arbeitnehmer zu Unternehmenszwecken im Rahmen der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens durchführen, sind nicht die Arbeitnehmer selbst Verantwortliche iSd Art 4 Z 7 DSGVO, sondern das Unternehmen, für welches sie tätig werden.