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Fälligstellung des eingeschränkten Werklohnanspruchs nach § 27a KSchG (auch) im Rahmen des Werklohnprozesses möglich

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2022/622ecolex 2022, 965 Heft 12 v. 13.12.2022

1. Gem § 1168 Abs 1 ABGB gebührt dem Unternehmer, wenn die Ausführung des Werks unterbleibt, gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des Bestellers liegen, daran verhindert worden ist. Er muss sich jedoch anrechnen, was er infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.

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