vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Uber & Taxi: Zuschlag für Bestellung im Weg eines Kommunikationsdienstes ist fakultativ

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Sabadelloecolex 2022/610ecolex 2022, 943 - 944 Heft 11 v. 9.11.2022

Nach dem Wortlaut des § 5 Wiener Taxitarifs dürfen - also können - Zuschläge ausschließlich in den gesetzlich bestimmten Fällen (Z 1 und 2) verrechnet werden. Falls solche Zuschläge verrechnet werden ("wobei"), ist für diese Leistungen jedenfalls ein Zuschlag mit Euro 2,- anzusetzen ("von 2 Euro zu verrechnen ist"). Es steht somit im freien Ermessen des jeweiligen Taxiunternehmers, ob dieser Zuschläge einhebt oder nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!