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Väterkarenz: Ohne Bekanntgabe der Teilzeitbeschäftigung kein Kündigungsschutz

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturWolfgang Mazalecolex 2022/599ecolex 2022, 913 Heft 11 v. 9.11.2022

Bei fehlender Einigung der Arbeitsvertragsparteien lässt (nur) die präzise und rechtzeitige Bekanntgabe der Bedingungen der Teilzeitbeschäftigung durch den AN den Kündigungsschutz nach § 8f Abs 1 VKG mit der erforderlichen objektiven Sicherheit für beide Vertragsparteien beginnen.

9 Ob A 92/22b

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