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Debt Push Down bei der Akquisitionsfinanzierung, Verbot der Einlagenrückgewähr und Finanzierungsverbot

Schwerpunkt EinlagenrückgewährBeitragAufsatzMartin Karollusecolex 2022/566ecolex 2022, 868 - 874 Heft 11 v. 9.11.2022

Bei der Finanzierung des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen können sich Probleme mit dem Verbot der Einlagenrückgewähr und mit § 66a AktG ergeben. Die Praxis ist bestrebt, iS eines die Assets der erworbenen Gesellschaft ("Zielgesellschaft") für den Kredit mithaften zu lassen. Im vorliegenden Beitrag werden gängige Gestaltungsvarianten beleuchtet: (1) Der kreditfinanzierte Erwerb der Anteile erfolgt über eine zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft ("SPV"); das SPV wird danach mit der Zielgesellschaft verschmolzen. (2) Die Zielgesellschaft nimmt einen Kredit auf und leitet die für die Bezahlung des Erwerbspreises oder für eine Kreditrückzahlung benötigten Mittel - als Dividende oder in einer anderen Weise - an das SPV weiter.

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