Billigung der Rechtsansicht des RekG, wonach die Hinzufügung von drei Buchstaben zu einer Bildmarke den Bildbestandteil nicht vollständig in den Hintergrund drängt und daher nicht zwingend zu einem gänzlich verschiedenen Gesamteindruck der Bildmarke im Vergleich zur Wort-Bildmarke führt.
4 Ob 32/21s