1. Eine Klausel in den AGB eines Versandhandelsunternehmens über die "kontokorrentmäßige Verrechnung" von Ratenzahlungskosten ist mangels eindeutigen Hinweises auf die Entstehung von Zinseszinsen für Verbraucher nicht klar und verständlich iSd § 6 Abs 3 KSchG. Eine derartige Klausel kann nicht wirksam Gegenstand einer (ausdrücklichen) Vereinbarung zwischen der Unternehmerin und Verbrauchern über die Verrechnung von Zinseszinsen iSd § 1000 Abs 2 Satz 1 ABGB sein.