Alte bekannte Regeln hierzulande
Die Perfidie von Fristabläufen ist Legion. Die Regelverjährung des § 1478 ABGB stellt nicht auf die subjektive Kenntnis von Ansprüchen ab, diese verjähren (in 30 bzw 40 Jahren [§ 1485 Abs 1 ABGB]) auch dann, wenn man sie nicht