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Unbewusst - höchster Frust: Wie etwas verjährt, was man nicht kennt, und was der EuGH dazu sagt!

Editor's CornerAufsatzThomas Rablecolex 2021/68ecolex 2021, 85 - 86 Heft 2 v. 10.2.2021

Alte bekannte Regeln hierzulande

Die Perfidie von Fristabläufen ist Legion. Die Regelverjährung des § 1478 ABGB stellt nicht auf die subjektive Kenntnis von Ansprüchen ab, diese verjähren (in 30 bzw 40 Jahren [§ 1485 Abs 1 ABGB]) auch dann, wenn man sie nicht

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