Das Thema Umwelt- und Klimaschutz macht auch vor der Privatwirtschaft nicht Halt. Bestrebungen von Unternehmen, sich an Nachhaltigkeitsprojekten zu beteiligen, können dabei in ein Spannungsverhältnis mit dem derzeit geltenden Kartellrechtsregime treten, das potenziell wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen verbietet. Der österr Gesetzgeber will mit dem KaWeRÄG 2021 hier mehr Klarheit schaffen.
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