Nach heftigen - teilweise auch medial ausgetragenen - Diskussionen findet sich das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 (KaWeRÄG 2021) nunmehr im Bundesgesetzblatt. Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass an diesem Gesetz kaum etwas wirklich Relevantes zu beanstanden ist; außer vielleicht, dass so manche rechtspolitisch diskutierten Themen nicht aufgegriffen wurden. Das aber kann nicht ernstlich verwundern, wenn man bedenkt, dass das Kartellrecht zentrale Fragen der Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik und damit - sowohl im privaten als auch im staatlichen Bereich - in ganz besonderem Ausmaß unmittelbar und spürbar gewichtige Interessen berührt.