1. Ob dem Rechtsanwalt beim Abschluss eines Vergleichs eine - vom Geschädigten nachzuweisende - Sorgfaltsverletzung vorzuwerfen ist, hängt neben der Kompromissbereitschaft der Parteien und dem ihm gegenüber (nach Belehrung) geäußerten Willen seines Mandanten davon ab, ob er den Vergleich ex ante nach den ihm erteilten Informationen sowie dem Prozessstand für empfehlenswert halten musste.