Die Frage nach Grund und Grenze der Befugnisse von Landesuntersuchungsausschüssen resultiert nicht nur aus aktuellen medialen Debatten und regelmäßig geführten politischen Fragestellungen, sondern auch aus deren Bedeutung als Kontrollinstrument der wirtschaftlichen Verwaltungstätigkeit. Die jüngste diesbezügliche Änderung des B-VG ist nicht nur bloßes Spezifikum der Bundesverfassung, ihr Spannungsfeld zu den Landesverfassungen enthüllt zugleich auch die Beschränkung der landesverfassungsrechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Art 99 B-VG.