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Unterlassungsanordnungen gegen Host-Provider nach EuGH-E Glawischnig-Piesczek

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturDominik Hofmarcherecolex 2021/430ecolex 2021, 656 - 657 Heft 7 v. 9.7.2021

1. Host-Provider dürfen gem § 18 ECG nicht dazu verpflichtet werden, von sich aus aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. Die Anordnung zielgerichteter Überwachungsmaßnahmen der nationalen Behörden und Gerichte ist aber zulässig. Dazu gehören insb die Unterlassungsanordnungen der Zivilgerichte, die auch künftige Rechtsverletzungen und auch solche durch andere (dritte) Nutzer erfassen dürfen.

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