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Begehren auf Unterfertigung von Notariatsakt ist kein Anspruch auf persönliche Leistung des Schuldners

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturPepita Fallmannecolex 2021/37ecolex 2021, 43 Heft 1 v. 12.1.2021

1. Nur durch den wirksamen Beschluss auf Gesellschafterausschluss und Übernahme des Geschäftsanteils des Schuldners kommt es noch nicht zu einem Wechsel der Rechtszuständigkeit für den Geschäftsanteil, da ein solcher Wechsel nach § 76 Abs 2 GmbHG die Einhaltung der Notariatsaktsform nicht nur im Hinblick auf das Verpflichtungs-, sondern auch auf das Verfügungsgeschäft voraussetzt.

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