vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Jahresabschluss statt Liquidationseröffnungsbilanz

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturPeter Melicharekecolex 2021/363ecolex 2021, 553 - 554 Heft 6 v. 15.6.2021

1. Der Liquidator einer GmbH hat eine Liquidationseröffnungsbilanz und einen Jahresabschluss des durch die Liquidation beendeten Rumpfgeschäftsjahrs aufzustellen, diese den Gesellschaftern jeweils zu übermitteln und sie offenzulegen. Vorliegend hat der Antragsgegner die ihn als Liquidator treffenden Pflichten offenkundig nicht vollständig eingehalten. Das RekG maß seiner Pflichtverletzung jedoch nicht das Gewicht eines Abberufungsgrunds nach § 89 Abs 2 GmbHG zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!