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Eine nicht gesetzmäßig ausgeführte Verfahrensrüge verhindert die Geltendmachung des Mangels in der Revision

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2021/354ecolex 2021, 545 Heft 6 v. 15.6.2021

Ein Mangel des erstgerichtlichen Verfahrens, welcher in der Berufung nicht beanstandet wurde, kann in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt auch in jenen Fällen, in denen die Verfahrensrüge in der Berufung nicht gesetzmäßig ausgeführt wurde.

6 Ob 184/20g

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