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Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAlexander Figlecolex 2021/28ecolex 2021, 38 - 39 Heft 1 v. 12.1.2021

Nach Art 24.2.1 ARB 2005 umfasst der Versicherungsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverträgen iSd § 1091 ABGB. Wird kein "Nutzungsvertrag" über eine Liegenschaft abgeschlossen, sondern eine Punktation, unterliegt der Rechtsstreit nicht Art 24.2.1 ARB 2005.

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