Nach Art 24.2.1 ARB 2005 umfasst der Versicherungsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverträgen iSd § 1091 ABGB. Wird kein "Nutzungsvertrag" über eine Liegenschaft abgeschlossen, sondern eine Punktation, unterliegt der Rechtsstreit nicht Art 24.2.1 ARB 2005.