Sowohl einer über eine Betriebsschließung ergangenen Verfügung gem § 23 Abs 3 Wiener WettenG als auch einem darüber ergangenen Bescheid nach Abs 4 par cit kommt dingliche Wirkung zu.
Ra 2019/02/0218
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Sowohl einer über eine Betriebsschließung ergangenen Verfügung gem § 23 Abs 3 Wiener WettenG als auch einem darüber ergangenen Bescheid nach Abs 4 par cit kommt dingliche Wirkung zu.
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