Der EuGH beschäftigte sich ua mit dem Verbot von regionalen Werbemaßnahmen sowie den Voraussetzungen für das Vorliegen einer "Einrichtung des öffentlichen Rechts" iSd VergabeRL. Das EuG prüfte erstmals Kommissionsbeschlüsse zur Genehmigung von COVID-19-Beihilfen und stellte keine Diskriminierung bei den Beihilfemaßnahmen fest.
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